

Einfuhrzoll
Wenn Sie einen Nachforderungsbescheid (ein UTB, d.h. eine Einladung zur Zahlung von Zoll) bekommen haben, und Sie damit nicht einverstanden sind, dann sind Sie bei dem "Douane-advocaat" an der richtigen Adresse.
Der Grund für die Nachforderung kann zum Beispiel an der Klassifizierung der eingefürten Güter und den damit verbundenen Einfurzolltarifen liegen. Ursache kann auch eine abweichende Zollwertstellung der Waren oder Unstimmigkeiten bezüglich des Herstellunglandes sein.
Möglich is auch dass Sie bezüglich einer Zollnachzahlung nicht direkt von der niederländischen Douane angesprochen werden, aber von Ihrem Zollagent oder Transporteur. Speziell in diesem Fall ist es ratsam sich durch den unabhängigen "Douane-advocaat" vertreten zu lassen.
Schiekade 830, Rotterdam | +31 (0)10-467 22 52







