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Roelof Andringa, LLM ist Fachanwalt für Zollrecht in den Niederlanden mit Sitz in Rotterdam.

Wenn sie selbst oder ihre Mandanten einen Nachforderungsbescheid (einen UTB, d.h. eine Aufforderung zur Zahlung von Zoll) vom niederländischen Zollamt bekommen haben und sie damit nicht einverstanden sind, dann sind sie bei uns an der richtigen Adresse.

Unsere Kunden sind Importeure und Spediteure aus dem In- und Ausland. Sie werden durch das niederländische Zollamt aufgefordert Zoll zu entrichten. Beispielsweise wenn der Zoll der Meinung ist, dass der Spediteur eine falsche Codenummer oder einen falschen Zollwert verwendet hat. Oder der Container wird auf Grund einer Verletzung des Marken- oder Verbraucherschutzrechtes festgehalten.

Wir stehen ihnen gerne bei der Lösung solcher Probleme zur Seite. Suchen sie einen deutschen, belgischenfranzösischen oder spanischen Zollanwalt? Auch hier helfe ich ihnen gerne weiter.

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oder rufe    + 31 (0)10 30 70 171