APAAN

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Beschlagnahmung

In letzter Zeit wird immer öfters über die Beschlagnahmung des Stoffes APAAn (alpha-phenylacetoacetonitrile) durch den Zoll. berichtet. Diese Substanz wird als „drugs precursor““ eingestuft aber nicht als solche registriert. Die Beschlagnahmung findet dann basierend auf dem möglichen Verstoß gegen das Gesetz zur Vorbeugung der widerrechtlichen Aneignung von Chemikalien statt.  Dieses Gesetz enthält jedoch ausschließlich  Verbote für registrierte Substanzen.

Wenn sie mehr Informationen zu diesem Thema benötigen, treten sie bitte mit mir in Kontakt.

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