Bußgeld
Verwaltungsstrafe und Bußgeld
Wenn der Zoll eine Übertretung des Zollgesetzes feststellt ist auch oft Rede von einer strafrechtlich relevanten Übertretung. In manchen Fällen wird eine strafrechtliche (Vor)Ermittlung eingeleitet und es finden Verhöre statt. Solche Ermittlungen sind immer sehr belastend und die tatkräftige Unterstützung eines spezialisierten Anwalts ist zu empfehlen.
In den meisten Fällen wird der Zoll eine Strafentscheidung (niederl. strafbeschikking) verhängen, welchen akzeptiert oder abgelehnt werden kann. Hierbei kann es um beachtliche Beträge gehen.
Wir können ihnen bei der Entscheidung beistehen ob es sinnvoll ist diese Entscheidung zu akzeptieren oder es besser ist sie abzulehnen und das Verfahren vor Gericht zu bringen.
oder rufe + 31 (0)10 30 70 171