Exportkontrolle
Exportkontrolle ist auch einer der Kernpunkte unserer Spezialkanzlei. Erstens, weil dieses Spezialgebiet so stark zusammenhängt mit Export, und zweitens, weil die zuständigen niederländischen Behörden für Exportkontrolle (Centrale Dienst In- en Uitvoer) Teil des niederländischen Zollamtes sind.
Der Centrale Dienst In- en Uitvoer (CDIU) ist deswegen oft ein Gesprächspartner. Wir beraten Unternehmen über die Auffassungen dieser niederländischen Genehmigungsbehörde für Ausfuhrkontrolle und assistieren bei den Genehmigungsanträgen. Wenn es um deutsche Unternehmen geht, arbeiten wir oft mit dem deutschen Anwalt des jeweiligen Unternehmens zusammen. Für mehr Informationen über dieses Thema lesen sie unseren Aktuelle nachrichten z.B. über welche Behörden zuständig sind für die niederländische Exportkontrolle.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie mich gerne an.
oder rufe + 31 (0)10 30 70 171