Einstufung von Pillen mit Pflanzenextrakten

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Artzneimittel?

In einer aktuellen Entscheidung über die Einordnung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur, entschied die World Customs Organisation, dass bestimmte Pillen, die Pflanzenextrakte beinhalten, als Arzneimitteln klassifiziert werden müssen. Diese Pillen enthielten einen getrockneten ethanolischen Extrakt aus Baldrianwurzel, einen getrockneten wässrigen Extrakt aus Hopfendolden, etwas Maltodextrose sowie Farbzusätze und Hilfsstoffe. Auf dem Etikett wurde empfohlen das Produkt bei Stress (eine Tablette zwei bis vier Mal täglich) und bei Schlafstörungen (eine Tablette ein Mal täglich) einzunehmen. Das Produkt war für den Verkauf im Einzelhandel in Schachteln zu 60 Pillen bestimmt.

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