Etiketten für Nahrungsergänzungsmittel

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Beschlagname unerlaubter Angaben auf Etiketten für Nahrungsergänzungsmittel

Der 14. Dezember 2012 wird ein historischer Tag in der Geschichte der nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben für Nahrungsergänzungsmittel. Ab diesem Tag dürfen in der EU, Hersteller nur eine sehr begrenzte Anzahl von nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf ihren Produkten verwenden. Dies hat zur Folge, dass Produkte, die Begriffe verwenden, die nicht explizit erlaubt sind, nicht in die Europäische Union eingeführt werden dürfen.

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe lassen sich in mehrere Kategorien unterteilen. Naheliegende Beispiele sind „viel Energie“, „gesundes Köpfchen“, „langes Leben“ etc. Jede Angabe auf einem Etikett muss eindeutig und durch wissenschaftliche Nachweise abgesichert sein (Verordnung 1924/2006). Hierfür muss diese auf der Liste der zulässigen gesundheitsbezogener Angaben stehen (Verordnung 432/2012).

Bis jetzt wurden nur rund 200 Claims in diese Liste aufgenommen (von ca. 4000 angefragten). Dadurch ist es möglich, dass Produkte, die in die EU eingeführt werden, nicht erlaubte Claims auf den Etiketten führen. Das kann zur Folge haben, dass bei der Einfuhr die Güter vom Zoll oder der NVWA/BVL beschlagnahmt werden.

Wurden ihre Waren vom Zoll oder der NVWA/BVL beschlagnahmt? Benötigen sie Hilfe bei der Lösung dieses Problems?

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