Welche Behörden sind zuständig für die niederländische Exportkontrolle?

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In den Niederlanden ist die Zuständigkeit für Exportkontrolle verteilt über zwei, oder eigentlich drei Abteilungen.

 

  1. Das Außenministerium ist zuständig für alle politischen Fragen angesichts der Exportkontrolle. Das Ministerium hat seinen Sitz in Den Haag.
  2. Das CDIU („(Zentrales) Amt für Ein- und Ausfuhr) ist Teil der Zollbehörden und ist zuständig für die Erteilung der Genehmigungen. Das CDIU  hat seinen Sitz in Groningen.
  3. Der POSS (Präkursoren, Ursprung, Strategische Güter und Sanktionen) und die FIOD (Zollfahndung(sstelle)) sind zuständig für das Aufdecken von Exportkontrollverstößen.

Sehr hilfreich nützlich  ist das niederländische Handbuch für strategische Güter und Dienstleistungen (LINK) sowie das Schema für Genehmigungspflicht (LINK).

Der CDIU ist unserer Meinung nach gut erreichbar, und die Beamten kennen sich (natürlich) gut aus mit den Exportkontrollgesetzen und Regelungen. Unserer Erfahrung nach Nach unserer Erfahrung  korrespondieren  sie meistens auf Niederländisch, aber manchmal auch auf Englisch, jedoch sehr selten auf Deutsch.

Wir stehen Ihnen natürlich gerne zur Verfügung bei weiteren Fragen zu  niederländischen Exportkontrollregeln oder Genehmigungen.

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