Zollprüfung Fahrräder
Das niederländische Zollamt arbeitet bei der Prüfung der Zollanmeldungen mit stets wechselndem Schwerpunkt. Seit einigen Wochen prüft das niederländische Zollamt gezielt Importeure von Fahrrädern.
Der Zoll kontrolliert dazu die korrekte Anmeldung des (nicht-präferenziellen) Ursprungs der Fahrräder. In unserer Praxis haben sich schon mehrere Importeure von Fahrrädern gemeldet, bei denen eine Zollprüfung durchgeführt wurde.
Wenn zum Beispiel Fahrräder aus der Türkei mit chinesischen Rahmen ausgerüstet wurden, könnte der Ursprung der Fahrräder immer noch China sein. Welchen Ursprung eine Ware hat, wird in Artikel 60 des Unionszollkodexes geregelt, in dem steht, dass Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist, als Ursprungswaren des Landes oder Gebiet(e)s gelten, in dem sie der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt haben oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellen. Daher ist es fraglich, ob in der Türkei neue Räder hergestellt wurden.
Falls sie Fragen über den Import von Fahrrädern in die Niederlande haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Kontakt.