Wie lange dauert normalerweise ein zollrechtliches Gerichtsverfahren in den Niederlanden?

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Oft fragen Mandanten mich wie lange die ganze Prozedur gegen eine Nacherhebung  von Einfuhrabgaben normalerweise dauert. Die exakte Dauer ist natürlich schwer vorher zu sagen, aber es gibt in den Niederlanden einige Richtlinien und eine deutliche Praxis.

Falls die Zollbehörden beabsichtigen nachträglich Einfuhrrechten oder Einfuhrumsatzsteuer zu erheben, muss braucht der Zollprüfer erst schriftlich anzukündigen, dass er die Absicht hat um Einfuhrabgaben  einzufordern. Das Unternehmen hat dann 30 Tage Zeit um schriftlich Kommentar abzugeben über die Absicht einer Einforderung nachträglicher Gebühren.

Sobald der Nacherhebungsbescheid versendet ist, hat das Unternehmen 6 Wochen Zeit um eine schriftliche Beschwerde einzureichen. Nach Ablauf dieser 6 Wochen hat das niederländische Zollamt 12 Wochen Zeit um über die Beschwerde zu entscheiden.  Diese Frist kann aber ganz einfach verlängert werden wenn der Unternehmer damit zustimmt.  Nach dieser Entscheidung über die Beschwerde hat der Unternehmer wieder 6 Wochen um Berufung einzulegen beim Erstinstanzgericht, das (wie das Finanzgericht in Deutschland) zuständig ist für Zollstreitfälle.

Für das Erstinstanzgericht gilt keine offizielle Frist, aber aufgrund Erfahrung kann man sagen, dass es meistens 1 Jahr dauert bis das Erstinstanzgericht über das Verfahren entscheidet. Danach hat das Unternehmen wiederum 6 Wochen um Berufung beim Appellationsgericht einzulegen.  Das Appellationsgericht braucht normalerweise ungefähr 8 Monate bis es eine Entscheidung gibt.

Die Fristen als Übersicht:

  •  30 Tage für eine Reaktion auf das Vorhaben
  •  6 Wochen um Beschwerde einzureichen
  •  12 Wochen bis zur Entscheidung über die Beschwerde
  •  6 Wochen um Berufung einzulegen
  •  1 Jahr bis zur Entscheidung des Erstinstanzgericht gibt

Somit ist die Prozedur nicht sehr schnell, dafür aber gründlich.

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