Zolltarif für Drohnen und Quadrocopter

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Drohnen sind unbemannten Luftfahrzeugen. Es gibt aber sehr viel verschiedenen Sorten Drohnen und deswegen können hier verschiedene Zolltarife Anwendung finden.

Manche Drohnen gelten als Spielzeug und werden deshalb eingereiht in die Tarifposition 9503 mit  4.7% Einfuhrsteuer für Spielzeug, aber anderen jedoch werden als Hubschrauber klassifiziert in Tarifposition 8802 mit 7% Einfuhrsteuer.

Bis vor Kurzem hat die Europäische Kommission eine Durchführungsverordnung bekannt gemacht  wobei es sich um eine Drone handelte, die mit fortschrittlichen Flugsystemen ausgestattet war und eine beträchtliche Höchstgeschwindigkeit erzielen kann, und deshalb nicht als Spielzeug im Sinne der Tarifposition 9503 angesehen werden kann.  Die Drone ist laut der Kommission daher als Hubschrauber einzureihen in die Tarifposition 8802 11 00. (Durchführungsverordnung nr. 2017/285).

Fall es sich um eine Videodrohne handelt könnte auch eine Einreihung in den Tarifcode 8525.80 für Videokameras möglich sein.

Haben Sie Fragen über die Einreihung der Drohnen in den Tarifposten, rufen Sie uns gerne an.

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