Zolltarif LED-Lampen
Die Klassifizierung von LED-Lampen in der Kombinierten Nomenklatur (d.h. bei der Feststellung des passenden Zolltarifs) ist bereits seit einiger Zeit ein interessantes Thema. Am 10. Mai 2012 entschied das Zollgericht in Haarlem über die Klassifizierung von LED-Lampen in der Kombinierten Nomenklatur.
Die LED-Lampen werden durch dem Importeur unter der Codenummer 8541 deklariert und daher mit einem Zolltarif von 0 % importiert. Diese Codenummer gilt unter anderem für Light Emitting Diods (LEDs). Laut der Zollbehörde und jetzt auch laut dem Zollgericht, formen die LED-Lampen jedoch ein zusammengestelltes Produkt mit einer bestimmten Funktion. Daher können diese Lampen nicht unter Codenummer 8541 deklariert werden, sondern müssen unter der Codenummer für sonstige elektronische Güter 8543 eingereicht werden.
Der Zoll argumentiert auch, dass die LED-Lampen nicht als ein Beleuchtungskörper (KN-Nummer 9405) angesehen werden können. Leider hat das Gericht die Codenummer 9405 nicht in seine Beurteilung mit aufgenommen. Ich denke, dass dies in einer Berufung doch wieder eine wichtige Rolle spielen kann.
Wenn sie weitere Informationen über die Klassifizierung von LED-Lampen in der Kombinierten Nomenklatur benötigen, treten sie mit uns in Kontakt.