Zollwert Anpassung

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Das niederländische Zollamt kontrolliert immer öfter den in den Einfuhranmeldungen angegebenen Preis anhand von Durchschnittspreisen. Ist der angemeldete Preis zu niedrig im Vergleich zum Durchschnittspreis? Wird womöglich mehr bezahlt als der Rechnungsertrag?

Falls der angemeldete Preis geringer ist als der durchschnittliche Wert für die eingeführten Güter, dann ist der Zoll aufgrund Artikel 181 des Union Zollkodexes (UZK) berechtigt, nähere Informationen über den gezahlten Preis einzuholen und den Nachweis der Zahlung zu ermitteln. Oft muss hierbei die Qualität der Güter berücksichtigt werden , weil die Qualität natürlich sehr wichtig ist für den vereinbarten Preis. Manchmal braucht man zusätzlich die  Unterstützung des ausländischen Lieferanten.   (Hier wäre etwas mehr Information gut; letzter und vorletzter Satz sind nicht ganz deutlich.)

Es passiert manchmal, dass der Zoll dann noch immer an der Richtigkeit des angemeldeten Preises zweifelt. Wenn es einen guten Grund gibt für  andauernde  Zweifel, dann könnte der Zoll den Preis ignorieren und einen höheren Zollwert auferlegen. Wichtig hier ist natürlich, ob es wirklich gute Gründe gibt für ernstliche Zweifel, oder ob die Zweifel nur auf statistischen und durchschnittlichen Preisen beruhen. Unserer Meinung nach, und aufgrund niederländischer Jurisprudenz,  muss mit statistischem Beweis behutsam vorgegangen werden.

Für Fragen über Zollwertanpassungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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